Betreibungsauskünfte können telefonisch, per E-Mail bestellt oder persönlich bei unserem Betreibungsamt abgeholt werden. In jedem Fall ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Für Auskünfte über Drittpersonen ist gemäss Art. 8a SchKG ein Interessennachweis oder eine Vollmacht erforderlich. Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG). Gerne beantworten wir Ihnen noch offene Fragen.

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