Mutterschaftsentschädigung
Finanziert wird sie mit den Beiträgen an die Erwerbsersatzordnung (EO), welche zusammen mit den AHV-Beiträgen erhoben werden. Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Mutterschaftsentschädigung.
Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 868 90 92 | info@untereggen.ch |