Anmeldung Hund
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz des Kantons St. Gallen (sGS 456.1) in der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird.

Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe gem. Art. 11 des Hundegesetzes. Die Taxe beträgt pro Hund CHF 100.00.

Identifikation
Alle Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen werden.

Hundedatenbank
Seit 2016 ist die nationale Hundedatenbank AMICUS im Einsatz. Die Verantwortung der Datenpflege liegt bei den Hundehaltern.

Ablauf Hundeanschaffung

  1. Melden Sie sich vor dem Hundekauf bei der Hundekontrollstelle Ihrer Gemeinde für die Erstregistration als Hundehalter. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zu AMICUS anschliessend per Post.
  2. Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt für die Datenerfassung des Hundes.
  3. Der Züchter /Vorbesitzer des Hundes meldet auf www.amicus.ch die Abgabe des Hundes.
  4. Sie melden die Hundeübernahme auf www.amicus.ch.
 
Pflichten Hundehalter
  • Abgabe, Übernahme, Ausfuhr und Tod Ihres Hundes müssen Sie auf www.amicus.ch melden.
  • Änderungen Ihrer Personendaten sind der Hundekontrollstelle Ihrer Gemeinde zu melden.
  • Änderungen der Hundedaten sind Ihrem Tierarzt zu melden.
 
Wenn Sie vor 2016 bereits Hundehalter waren, können Sie sich mit den Login-Daten von ANIS bei AMICUS einloggen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.amicus.ch.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt