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Aufhebung Baulinienplan Vorderhof; Eröffnung Gesamtentscheid

Am 5. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Baulinienplans Vorderhof (Gewässerabstand) aus dem Jahre 1993 beschlossen. Dieser Beschluss lag vom 22. Januar 2024 bis 20. Februar 2024 öffentlich auf. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen hat am 26. April 2024 die Aufhebung des Baulinienplans Vorderhof genehmigt. Beide Entscheide sind durch die Gemeinde Untereggen zu eröffnen.

Die nachfolgenden Beschlüsse werden als Gesamtentscheid (Art. 132 PBG) eröffnet:

  1. Beschluss des Gemeinderats Untereggen vom 5. Dezember 2023: „Der Baulinienplan Vorderhof wird aufgehoben“.
  1. Beschluss des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen vom 26. April 2024: „Der Baulinienplan Vorderhof, vom Baudepartement genehmigt am 22. Juli 1993, wird aufgehoben“.

Gegen diesen Gesamtentscheid kann gemäss Art. 132 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen erhoben werden. Ein Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten.

9033 Untereggen, 4. Juni 2024

Gemeinderat Untereggen



Datum der Neuigkeit 14. Juni 2024

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