Stromausfall in Untereggen
Haftung und Schadensregelung
Gemäss Artikel 18 des Reglements für die Abgabe elektrischer Energie haben Kunden keinen Anspruch auf Rückerstattung eines allfälligen Schadens. Der Kunde hat von sich aus alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um an seinen Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Netz- und Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können.
Die Gemeinde Untereggen lehnt jegliche Haftung durch allfällige entstandene Schäden bezüglich des Stromausfalls ab.