Hundehaltung
Der Frühling ist da. Die Natur lädt zum Verweilen ein. Die Hundehalter sind gefordert. Das Hundegesetz verpflichtet die Halter, die Hunde so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund fremde Spiel- und Sportplätze, Gärten sowie Wiesen während des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt.
- Der Halter hat den Kot auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, Wiesen und Gartenanlagen zu beseitigen. Es stehen diverse Robidog-Behälter in der Gemeinde. Hundekot im Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh.
- Im Wald sowie in Naturschutzgebieten bitten wir Sie, den Hund an der Leine zu führen.
Wir danken allen Hundehaltern herzlich, welche für ein friedliches Zusammenleben beitragen.
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