Baulinienplan Vorderhof / Aufhebung
Mit dem Genehmigungsentscheid des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation betreffend den Sondernutzungsplan Ausschnitt 3 (Vorderhof, Kemmibach) wurde darauf hingewiesen, dass die bestehenden Baulinien vom Baulinienplan Vorderhof, genehmigt am 22. Juli 1993, subsidiär gelten würden.
Der Baulinienplan Vorderhof diente ausschliesslich einer sachgemässeren Regelung der Gewässerabstände im früheren Recht. Mit der Rechtskraft der Gewässerraumausscheidung für den Kemmibach und den Vorderhofbach ist dem Baulinienplan keine Bedeutung mehr beizumessen.
Der Gemeinderat hat dementsprechend an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 die Aufhebung des Baulinienplanes Vorderhof beschlossen.
Der Aufhebungsbeschluss wird vom 22. Januar 2024 - 20. Februar 2024 öffentlich aufgelegt.
Zugehörige Objekte
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Publikation Aufhebung Baulinienplan Vorderhof (PDF, 40.7 kB) | Download | 0 | Publikation Aufhebung Baulinienplan Vorderhof |