Kaminfegertarif für 2025

15. November 2024
Gemäss kantonalem Feuerschutzgesetz regeln die politischen Gemeinden die Entschädigung für Kaminfeger arbeiten durch Tarif. Dabei legt die Regierung in der Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen die entsprechenden Höchstansätze fest. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die genannte Verordnung einer Überarbeitung unterzogen und die Teuerung bei der Festlegung der Höchstsätze miteinbezogen. Der Teuerungsausgleich wird per 01. Januar 2025 von heute je Minute CHF 1.36 auf neu CHF 1.44 erhöht, was einem Stundenansatz von CHF 86.40 entspricht.