Gebührentarif für das Bauwesen
Am 4. Juni 2023 beschloss der Gemeinderat einen Gebührentarif für das gesamte Bauwesen. Dieser Tarif stellt sicher, dass die Gebührenerhebung einheitlich und im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung erfolgt. Die klare Struktur erleichtert die Orientierung und die detaillierten Regelungen fördern die Transparenz. Der Gebührentarif tritt per
1. August 2024 in Kraft und ist hier aufgeschaltet.