Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich ist für die Einbürgerung der Einbürgerungsrat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das benötigte Einbürgerungsformular kann bei der Gemeinderatskanzlei beantragt werden.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 868 90 95 | stefan.fuchs@untereggen.ch |