Die Mutterschaftsentschädigung wurde 2005 eingeführt nachdem das Volk in einer Referendumsabstimmung einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt hat.

Finanziert wird sie mit den Beiträgen an die Erwerbsersatzordnung (EO), welche zusammen mit den AHV-Beiträgen erhoben werden. Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Mutterschaftsentschädigung.

Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch.

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