Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben die Prämien unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen der versicherten Person. Dies kann je nach Einkommen zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Menschen, die in vergleichsweise bescheidenen Verhältnissen leben, finanziell entlasten. So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten keine Prämienverbilligung, da eine Prämienpauschale bereits direkt der Krankenversicherung überwiesen wird.
Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 868 90 92 | info@untereggen.ch |