Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, info@untereggen.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Untereggen

Vorzeitige Stimmabgabe:
- Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag gemäss Publikation

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in Untereggen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Verlorengegangene Stimmausweise:

  • Können bei der Gemeinderatskanzlei während den Büroöffnungszeiten nochmals bezogen werden. Die Person hat sich auszuweisen und muss persönlich erscheinen.

Brieflich abstimmen

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Der Stimmausweis ist zu unterschreiben
  • Die Stimmzettel sind verschlossen in einem separaten Stimmkuvert einzureichen.
  • Stimmausweis und Stimmkuvert sind gemeinsam mit dem Rückantwortkuvert (Fenster mit Anschrift Stimmregisterbüro) einzureichen.
  • Sie können das Rückantwortkuvert per Post schicken (nicht mehr frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeinde legen. Ihre Unterlagen müssen spätestens bis Urnenschluss bei der Gemeinde eingegangen sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Stimmzettel nicht in einem separaten Couvert gelegt und verschlossen werden
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Rückantwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält