
Steuererklärung 2024
Im Januar sind die Steuererklärungen 2024 verschickt worden. Diese sind in der Regel bis Ende März 2025 auszufüllen und dem Steueramt einzureichen. Seit einigen Jahren kann die Steuererklärung vollständig digital eingereicht werden.
Elektronische Einreichung
Es besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung digital einzureichen, entweder mit Quittung oder vollelektronisch über eFiling. Bei einer vollständig digitalen Einreichung sind weder ein Ausdruck von Formularen noch eine unterschriebene Quittung erforderlich. Die notwendigen Beilagen können im Steuerdeklarationsprogramm direkt hochgeladen und zusammen mit den Deklarationsdaten dem Steueramt sicher und digital übermittelt werden. Weitere Infos zum eFiling und zur App «oBeam» (Variante zum Hochladen der Beilagen) finden Sie unter steuern.sg.ch/efiling.
Alternativ kann die Steuererklärung weiterhin mit der eTaxes-Quittung und den Belegen eingereicht werden. In diesem Fall müssen die unterzeichnete Quittung und die Belege wie gewohnt auf Papier eingereicht werden.
machs-eifach.ch
Für junge Erwachsene, welche zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen, und weitere Interessierte wie Lehrpersonen oder Eltern, steht die Website machs-eifach.ch zur Verfügung. Auf der Website sind Anleitungen zur Steuererklärung in Videobotschaften aufgeschaltet.
LiveChat für Steuerfragen
Haben Fragen zur Steuererklärung? Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung in einem Online-Chat mit Steuerfachleuten von Kanton und Gemeinden auszutauschen. Bis Mitte April stehen von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 bis 21.00 Uhr, Fachpersonen unter steuern-sg.chat für Fragen zur Verfügung. Gerne ist Ihnen auch das Gemeindesteueramt Untereggen unter der Telefonnummer 071 868 90 99 behilflich.
Ausgleich der kalten Progression
Seit dem 1. Januar 2024 passt der Kanton bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Abzüge und Tarifstufen jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Das bedeutet zugunsten der Steuerpflichtigen, dass bei steigendem Nominaleinkommen infolge Teuerungsausgleich, jedoch gleichbleibendem Realeinkommen die Steuerlast nicht steigt.
Provisorische Rechnung 2025
Auch wenn es sich um eine vorläufige Rechnung handelt, muss der geschuldete Betrag in diesem Jahr beglichen werden. Falls die im Januar zugestellte provisorische Rechnung 2025 zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist, können Sie diese an Ihre aktuellen finanziellen Verhältnisse anpassen. Nutzen Sie dazu die Online-Plattform unter steuern.sg.ch (eKonto/eFaktoren) oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Steueramt auf.