Betreibungsamt Region Rorschach – unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist

15. November 2024

Am 29. Oktober 2024 lief die Referendumsfrist für die Vereinbarung über den Beitritt zum «Betreibungsamt Region Rorschach» unbenutzt ab. Mit dem unbenutzten Fristablauf ist die Vereinbarung rechtsgültig.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2024 davon Kenntnis genommen und den Vollzugsbeginn auf den Ablauf der Referendumsfrist, d.h. auf den 30. Oktober 2024, festgelegt.

Damit wird die Gemeinde Untereggen am 1. Januar 2025 definitiv zum Betreibungsamt Region Rorschach stossen. Mit dem Beitritt zum Kompetenzzentrum für den Betreibungskreis der Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Tübach, Mörschwil, Untereggen und später auch Goldach, können durch bessere Stellvertretung und Ausgleich von Spitzenbelastungen Service und Qualität optimiert sowie die Gesamtkosten reduziert werden.

Die amtliche Bekanntmachung von Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn erfolgt gestützt auf Art. 6 des Gemeindegesetz (sGS 151.2)