Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 06. November 2024 in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) das endgültige Ergebnis der kommunalen Erneuerungswahlen vom 22. September 2024 festgestellt, nachdem beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen keine Beschwerde eingereicht wurde.